Lieferzeiten, Lieferverzug, Gefahrübergang
- Die Versendung von fertigen Waren erfolgt ab Lager kumarisoft. Bei allen Lieferungen geht die Gefahr auf den Besteller über, sobald die Ware dem Beförderer übergeben wurde, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Vereinbarte Lieferzeiten können nur dann eingehalten werden, wenn der Kunde den ihm obliegenden Pflichten (z.B. fristgerechte Leistung einer vereinbarten Anzahlung, vollständige Beibringung etwa bereitzustellender Unterlagen etc.) nachgekommen ist. Bei nachträglichen Änderungs- oder Ergänzungswünschen des Kunden verlängert sich die Lieferzeit angemessen.
- Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware versandt oder die Versandbereitschaft dem Kunden mitgeteilt wird.
- Hält kumarisoft Liefertermine nicht ein, so hat der Käufer kumarisoft schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen, die mit Zugang der Nachfristsetzung bei kumarisoft beginnt. Als angemessen gilt eine Nachfrist von mindestens sechs Wochen. Auch bei vereinbarten Fristen und Terminen hat kumarisoft nicht Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt zu vertreten. Der Kunde ist erst nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
- Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann der Kunde nur verlangen, wenn kumarisoft oder ihre Erfüllungsgehilfen den Verzugsschaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Das Recht zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. Ein Rücktritt des Kunden vom gesamten Vertrag wegen teilweisen Verzuges oder teilweiser Unmöglichkeit ist nur zulässig, wenn die bereits erbrachte Leistung für den Kunden nachweislich ohne Interesse ist.
- Auch bei vereinbarten Fristen und Terminen hat kumarisoft nicht Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt zu vertreten. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Krieg, Aufruhr, Eingriffe von hoher Hand, Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, Streik oder Aussperrung, Rohstoff- oder Energiemangel sowie nicht vermeidbare Betriebs- oder Transportstörungen, wie z.B. Stromausfall, Feuer, Wassereinbrüche oder den Transport beeinträchtigende Witterungseinflüsse. Dies gilt auch dann, wenn die vorstehenden Bedingungen bei den Vorlieferanten von kumarisoft eintreten oder kumarisoft unverschuldet von diesen nicht beliefert wird, trotz entsprechender Verträge, die den durch die Vereinbarung mit dem Käufer entstandenen Bedarf gedeckt hätte.
- In diesem Fall ist kumarisoft berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht Erfüllten vom Vertrag zurückzutreten.
- Hat kumarisoft die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen oder Termine zu vertreten oder befindet sie sich in Verzug, so hat der Kunde im Falle eines eingetretene Schadens Anspruch auf ein Verzugsentschädigung in Höhe von einem halben Prozent für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu fünf Prozent des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche jeder Art, sind ausgeschlossen, sofern der Käufer nicht nachweist, dass es sich um einen typischen und vorhersehbaren Schaden handelt.
- kumarisoft ist jederzeit zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. Der Kunde ist gehalten, zumutbare Teilleistungen zu akzeptieren. Abweichungen der gelieferten Ware oder Leistung von den Angebotsunterlagen sind zulässig, sofern sie die Leistungen der bestellten Ware erfüllen oder beinhalten. Softwareprodukte sind prinzipiell von Umtausch und Rücknahme ausgeschlossen.